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   OLG Frankfurt, 28.07.2017 - 10 U 28/16   

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https://dejure.org/2017,29701
OLG Frankfurt, 28.07.2017 - 10 U 28/16 (https://dejure.org/2017,29701)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.07.2017 - 10 U 28/16 (https://dejure.org/2017,29701)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juli 2017 - 10 U 28/16 (https://dejure.org/2017,29701)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB
    Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung bzgl. Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds (hier: Verschweigen von Rückvergütungen)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung bzgl. Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds (hier: Verschweigen von Rückvergütungen)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Pflichten des Anlageberaters zur Aufklärung über die Höhe einer Rückvergütung; Anforderungen an die Widerlegung der Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflichten des Anlageberaters zur Aufklärung über die Höhe einer Rückvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung bzgl. Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds (hier: Verschweigen von Rückvergütungen)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine anlegergerechte Beratung bei Immobilienfonds

  • der-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Anleger muss nicht vortragen, wie er sich bei korrekter Aufklärung verhalten hätte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2017 - 10 U 28/16
    Insbesondere folgt aus dem Vortrag der Klägerin, sie hätte bei ordnungsgemäßer Beratung das angelegte Kapital anderweitig investiert, nicht, dass sie sich für eine festverzinsliche Geldanlage oder eine andere Anlage mit sicherer Verzinsung entschieden hätte (siehe dazu BGH, Urteil vom 24.4.2012 - XI ZR 360/11 = NJW 2012, 2266, 2267 Tz. 17).

    Damit spricht keine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Klägerin mit einer Alternativanlage eine Verzinsung von 2 % erzielt hätte (siehe auch BGH, Urteil vom 24.4.2012, a. a. O. Tz. 18).

  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2017 - 10 U 28/16
    Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung des Anlageziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten sein (BGH, Urteil vom 24.4.2014 - III ZR 389/12 = NJW-RR 2014, 1075, 1078 Tz. 27).

    Insofern liegt der Fall anders als die vom Bundesgerichtshof am 24.4.2014 (a.a.O.) entschiedene Sache.

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2017 - 10 U 28/16
    Zwar kann ein solches Verhalten des Anlegers, selbst wenn es der im Streit stehenden Anlage zeitlich nachfolgt, darauf hinweisen, dass der Anleger auch bei früheren Anlageentscheidungen eine entsprechende Rückvergütung der Bank hingenommen hätte (BGH Urteile vom 8.5.2012 - XI ZR 262/10 = NJW 2012, 2427, 2432 Tz. 50; vom 26.2.2013 - XI ZR 183/11, juris Tz. 24).

    Wenn auch an diese Darlegung keine strengen Anforderungen zu stellen sind, sondern eine gewisse Wahrscheinlichkeit genügt (zum Ganzen BGH, Urteil vom 8.5.2012, a. a. O. Tz. 64), fehlt es im Streitfall doch am erforderlichen Vortrag der Klägerin.

  • BGH, 08.04.2014 - XI ZR 341/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Widersprüchliches Verhalten des Schadenersatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2017 - 10 U 28/16
    Die Beklagte hat die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens nicht widerlegen können (zur Beweislast des Anlageberaters z.B. BGH, Urteil vom 8.4.2014 - XI ZR 341/12 = BKR 2014, 290, 291 f. Tz. 20).

    Besteht die Pflichtverletzung - wie vorliegend - darin, dass der Anleger nicht über die der Bank zufallenden Rückvergütungen aufgeklärt worden ist, hat er denknotwendig bereits dann positive Kenntnis, wenn er weiß, dass die ihn beratende Bank Provisionen für das von ihm getätigte Anlagegeschäft erhält, deren Höhe ihm die Bank nicht mitteilt (BGH, Urteile vom 26.2.2013 - XI ZR 498/11 = NJW 2013, 1801,1802 Tz. 29; vom 8.4.2014, a. a. O. Tz. 27 f.).

  • LG Frankfurt/Main, 28.01.2016 - 5 O 38/15
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2017 - 10 U 28/16
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.1.2016 - Az.: 2/5 O 38/15 - wie folgt abgeändert:.

    unter Abänderung des am 28.1.2016 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2/5 O 38/15 wie folgt zu erkennen:.

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2017 - 10 U 28/16
    Besteht die Pflichtverletzung - wie vorliegend - darin, dass der Anleger nicht über die der Bank zufallenden Rückvergütungen aufgeklärt worden ist, hat er denknotwendig bereits dann positive Kenntnis, wenn er weiß, dass die ihn beratende Bank Provisionen für das von ihm getätigte Anlagegeschäft erhält, deren Höhe ihm die Bank nicht mitteilt (BGH, Urteile vom 26.2.2013 - XI ZR 498/11 = NJW 2013, 1801,1802 Tz. 29; vom 8.4.2014, a. a. O. Tz. 27 f.).
  • BGH, 15.03.2016 - XI ZR 122/14

    Verjährungsbeginn der Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Kenntnis bzw. grob

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2017 - 10 U 28/16
    Erforderlich ist allerdings, dass der Anleger nicht nur angenommen oder sich gedacht hat, sondern positiv Kenntnis davon hat, dass die Beklagte eine Provision erhält (BGH, Urteil vom 15.3.2016 - XI ZR 122/14 = Tz. 31).
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 183/11

    Haftung der Bank bei Kapitalanlageberatung: Nachweis der Kausalität der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2017 - 10 U 28/16
    Zwar kann ein solches Verhalten des Anlegers, selbst wenn es der im Streit stehenden Anlage zeitlich nachfolgt, darauf hinweisen, dass der Anleger auch bei früheren Anlageentscheidungen eine entsprechende Rückvergütung der Bank hingenommen hätte (BGH Urteile vom 8.5.2012 - XI ZR 262/10 = NJW 2012, 2427, 2432 Tz. 50; vom 26.2.2013 - XI ZR 183/11, juris Tz. 24).
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